Konsequenzen für Jäger, der friedlichen Windhund erschoss

10. August 2009

Ratsanfrage: Konsequenzen für Jäger, der friedlichen Windhund erschoss

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

Vorweg: Im Februar 2005 erschoss in Aachen ein Jäger (84) aus 20 Metern Entfernung einen
friedlichen Windhund, den der Jäger laut dessen Aussage für einen (halb so großen) Fuchs
hielt. Das Ordnungsamt wurde zitiert: „Prüfung der Angelegenheit wird noch geraume Zeit in
Anspruch nehmen.“ Die Presse berichtete darüber. Bei einer früheren Ratsanfrage konnte mir
die Verwaltung wegen des noch schwebenden Verfahrens keine Antwort geben. So frage ich
erneut:

  1. Welche Konsequenzen erfuhr der Jäger aufgrund seiner Tat?
  2. Wurde dem betagten Jäger zur Verhinderung weiterer „Irrtümer“ die Jagderlaubnis entzogen?
  3. Wie geht die Stadt grundsätzlich bei Bekanntwerden vergleichbarer irrtümlicher Tiertötungen vor?
  4. Wie vielen Jägern wurde in den Jahren 2005 bis heute die Jagderlaubnis entzogen?

Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Schnitzler
(UWG Bürgerwille Aachen)